Rosh Hashanah 30

Kapitel 30

א חסורי מיחסרא והכי קתני אתרוג אחר לקטתו למעשר ואחר חנטה לשביעית ורבותינו נמנו באושא אחר לקיטתו בין למעשר בין לשביעית
1 [Diese Lehre] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Daß man sich beim Etrog hinsichtlich der Verzehntung nach dem Pflücken und hinsichtlich des Siebentjahres nach dem Knospen richte: unsere Meister aber stimmten in U͑ša ab und beschlossen, sowohl hinsichtlich der Verzehntung als auch hinsichtlich des Siebentjahres nach dem Pflücken.
ב איתמר רבי יוחנן וריש לקיש אמרי תרוייהו אתרוג בת ששית שנכנסה לשביעית לעולם ששית כי אתא רבין אמר רבי יוחנן אתרוג בת ששית שנכנסה לשביעית אפילו כזית ונעשית ככר חייבין עליה משום טבל
2 Es wurde gelehrt: R. Joḥanan und Reš Laqiš sagen beide, der aus dem sechsten Jahre in das Siebentjahr hineinragende Etrog gehöre immer zum sechsten Jahre. Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans, bei einem aus dem sechsten Jahre in das Siebentjahr hineinragenden Etrog ist man, selbst wenn er von Olivengröße zur Größe eines Kikar gewachsen ist, wegen des Unverzehnteten schuldig.
ג ת"ר אילן שחנטו פירותיו קודם ט"ו בשבט מתעשר לשנה שעברה אחר ט"ו בשבט מתעשר לשנה הבאה אמר רבי נחמיה בד"א באילן שעושה שתי בריכות בשנה
3 Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Baum vor dem fünfzehnten Šebaṭ Knospen hatte, so ist er als vorjährig zu verzehnten, wenn nach dem fünfzehnten Šebaṭ, so ist er als diesjährig zu verzehnten. R. Neḥemja sagte: Dies gilt nur von einem Baume, der zweimal im Jahre trägt. –
ד שתי בריכות ס"ד אלא אימא כעין שתי בריכות
4 Zweimal, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr: wie zweimal.
ה אבל אילן העושה בריכה אחת כגון דקלים וזיתים וחרובין אע"פ שחנטו פירותיהן קודם ט"ו בשבט מתעשרין לשנה הבאה
5 Ein Baum aber, der nur einmal trägt, beispielsweise die Dattelpalme, der Olivenbaum oder der Johannisbrotbaum, ist, auch wenn er vor dem fünfzehnten Šebaṭ; Knospen hatte, als diesjährig zu verzehnten.
ו אמר רבי יוחנן נהגו העם בחרובין כרבי נחמיה
6 R. Joḥanan sagte: Das Volk pflegt beim Johannisbrotbaum nach R. Neḥemja zu verfahren.
ז איתיביה ריש לקיש לרבי יוחנן בנות שוח שביעית שלהן שניה מפני שעושות לשלש השנים
7 R. Šimo͑n b. Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein: Bei den weißen Feigen hat das Gesetz vom Siebentjahre im zweiten Jahre statt, weil sie nach drei Jahren tragen.
ח אישתיק א"ל ר' אבא הכהן לרבי יוסי הכהן אמאי אישתיק לימא ליה אמינא לך אנא רבי נחמיה ואת אמרת לי רבנן
8 Da schwieg er. R. Abba der Priester sprach zu R. Jose dem Priester: Weshalb schwieg er, er könnte ihm ja erwidern, ich spreche nach R. Neḥemja und du wendest gegen mich die Ansicht der Rabbanan ein!? –
ט משום דא"ל שבקת רבנן ועבדת כרבי נחמיה
9 Weil jener ihm entgegnet haben würde: du läßt die Rabbanan und lehrst nach R. Neḥemja!? –
י ולימא ליה קאמינא לך נהגו ואת אמרת לי איסורא דא"ל במקום איסורא כי נהגו שבקינן (ליה)
10 Er könnte ihm ja aber erwidern: ich spreche von der Gepflogenheit [des Volkes], und du weisest auf ein Verbot hin!? –
יא ולימא ליה כי אמינא לך אנא מעשר חרובין דרבנן ואת אמרת לי שביעית דאורייתא
11 Jener würde entgegnet haben: darf man denn eine Gepflogenheit gegen ein Verbot zulassen!? – Sollte er ihm aber erwidern: ich spreche vom rabbanitischen Zehnten des Johannisbrotes und du wendest gegen mich vom Siebentjahre, einem Gebote der Tora, ein!?
יב אלא אמר רבי אבא הכהן תמיהני אם השיבה ריש לקיש לתשובה זו אם השיבה הא אותבה אלא אימא אם קיבלה רבי יוחנן אם לא קיבלה:
12 Vielmehr, sagte Abba der Priester, es würde mich wundern, wenn Reš Laqiš diesen Einwand gerichtet haben sollte. – ‘Gerichtet haben sollte’, er hat ihn ja gerichtet!? – Sage vielmehr: ob R. Joḥanan dies überhaupt als Einwand anerkannt hat (oder nicht).